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Bitte recht freundlich: Kameraaufzeichnungen im Straßenverkehr

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht ohne Risiko. So meldet das Statistische Bundesamt für das 1. Halbjahr 2019 mehr als 1,2 Millionen polizeilich erfasste Verkehrsunfälle.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen liegen die Schwierigkeiten in der Regel nicht bei der rechtlichen Bewertung des Geschehens, sondern bei der Feststellung, wie es zum Unfall gekommen ist. Aussagen mehrerer Zeugen über dasselbe Ereignis sind häufig widersprüchlich. Die Einholung von Sachverständigengutachten ist zeitaufwändig und teuer, ohne dass damit immer alle Fragen geklärt werden können.

Um derartige Beweisprobleme zu vermeiden, benutzen viele Verkehrsteilnehmer sog. „Dashcams“. Diese zeichnen das Verkehrsgeschehen auf. Kommt es zum Unfall, kann durch die Aufzeichnungen der Beweis für einen Fehler des Unfallgegners erbracht werden.

Problematisch ist, dass permanente und anlasslose Aufzeichnungen des Straßenverkehrs gegen Datenschutzrecht verstoßen und damit rechtswidrig sind. Es stellt sich insoweit die Frage, ob die Aufzeichnungen im Zivilprozess verwertet werden dürfen.

Das deutsche Zivilrecht enthält keine allgemeinen Beweisverwertungsverbote. Der BGH hat daher für die Verwertung von Aufnahmen von Dashcams entschieden, dass eine Einzelfallprüfung unter Abwägung der Rechte der Unfallbeteiligten zu erfolgen hat. Gegen eine Verwertung sprechen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informelle Selbstbestimmung und, sofern der Unfallgegner auf den Aufzeichnungen zu erkennen ist, das Recht am eigenen Bild.

Für eine Verwertung sprechen das Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche sowie das Recht auf eine materiell richtige Entscheidung des Gerichts. Insbesondere, wenn auf den Aufnahmen zu erkennen ist, dass die Angaben des Unfallgegners im Prozess offensichtlich falsch sind, wird das Recht an einer inhaltlich korrekten Entscheidung überwiegen und die Aufnahmen können verwertet werden.

Insoweit ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall stets sorgfältig zu prüfen, welche Beweismittel verwendet werden können. Wir beraten Sie gern.

Stefan Horstmeier
Rechtsanwalt


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