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Der Tod ist erst der Anfang: Wie man Streit durch kluge Nachlassgestaltung vermeidet

Wir hatten es schon erwähnt: Die Aussage „Mir ist egal, wer meinen Nachlass erhält - ich bin dann ja eh tot“ liest sich recht amüsant, kann für die Hinterbliebenen allerdings zu einer „unendlichen Geschichte“ führen, die nicht nur jeden Unterhaltungswert vermissen lässt, sondern ganze Familien nachhaltig zerrüttet.

Regelungen (oder deren Fehlen) in Testamenten und Erbverträgen sind nicht selten Ausgangspunkt für Streitigkeiten. Gelegentlich reicht hierzu schon die Einsetzung mehrerer Erben. Dies führt dazu, dass sich kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft bildet, die im Regelfall nur gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen darf. Wenn dann z.B. einer der Erben eine zum Nachlass zählende Immobilie verkaufen, ein anderer Erbe diese aber selbst bewohnen will, ist ausufernden Streitigkeiten Tor und Tür geöffnet.

Erhebliches Streitpotenzial bietet auch die Einsetzung von Vor- und Nacherben. Hier ist für juristische Laien häufig nicht zu erkennen, inwieweit der Vorerbe über den Nachlass verfügen darf oder hierzu die Zustimmung der Nacherben benötigt. Zudem kann der Erblasser Ersatznacherben für den Fall bestimmen, dass die Nacherben vor dem Tod des Vorerben das Nacherbe ausschlagen oder selbst versterben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind unübersichtlich und teilweise unpraktikabel.

Nicht zuletzt scheitert eine geregelte Rechtsnachfolge gelegentlich bereits an einfachen Formvorschriften. Obwohl ein Testament entweder notariell beurkundet oder vollständig handschriftlich abgefasst werden muss, tauchen immer wieder Testamente auf, die am PC geschrieben und ausgedruckt worden sind. Handschriftlich erfolgt nur die Unterschrift. Ein solches Testament ist nichtig, also komplett unwirksam. Es gilt die gesetzliche Erbfolge.

Es ist nachdrücklich dazu anzuraten, sich rechtzeitig Gedanken über die Gestaltung seines Nachlasses zu machen, wobei gerade unter steuerlichen Aspekten auch eine Übertragung von Vermögensbestandteilen zu Lebzeiten sinnvoll sein kann. Fachkundiger Rat ist angesichts der zahlreichen Fallstricke und der erheblichen persönlichen wie finanziellen Konsequenzen bei einer falschen oder unzureichenden Gestaltung unbedingt sinnvoll.

Stefan Horstmeier
Rechtsanwalt


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