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Wenn ein Irrtum teuer wird: Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung

Die Frage, ob jemand selbständig oder abhängig beschäftigt ist, scheint auf den ersten Blick nicht nur unspektakulär, sondern auch einfach zu beantworten zu sein. Tatsächlich spielt diese Unterscheidung nicht nur bei Angehörigen freier Berufe, beispielsweise Ärztinnen und Ärzten, sondern z.B. auch bei Geschäftsführern von Personen- oder Kapitalgesellschaften eine wichtige Rolle. Dabei ist die Abgrenzung häufig schwierig und die Konsequenzen einer Fehleinschätzung stellen sich in der Regel als ausgesprochen teuer heraus.

Dass von der Abgrenzung abhängig sein kann, vor welchem Gericht ein Rechtsstreit zu führen ist, mag noch als „Spezialproblem“ für die beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgehen. Im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Fragen ist allerdings Achtsamkeit zwingend geboten, da die Versicherungen an eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Statusfeststellung in der Regel strenge Maßstäbe anlegen und die Betroffenen mit erheblichen Zahlungsforderungen konfrontieren.

Stellt sich beispielsweise nach einer längeren Beschäftigungsdauer heraus, dass der Geschäftsführer einer GmbH von Seiten der Sozialversicherung als abhängig Beschäftigter angesehen wird, sind Beiträge in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nachzuzahlen, wobei je nach Dauer der Beschäftigung und Höhe des Gehaltes durchaus fünfstellige Beträge erreicht werden können.

Insoweit empfiehlt es sich insbesondere vor Abschluss von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen sorgfältig über deren rechtliche wie tatsächliche Ausgestaltung nachzudenken, wobei stets die Besonderheiten des Einzelfalles und die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte zu berücksichtigen sind. So reicht die Berücksichtigung „klassischer“ Merkmale eines Selbständigen, insbesondere die freie Gestaltung der Arbeitszeit, bei den erwähnten Geschäftsführern nicht aus, um die Sozialversicherungen zur Anerkennung einer selbstständigen Tätigkeit zu bewegen.

Eine frühzeitige kompetente Beratung ist insoweit dringend zu empfehlen, um spätere Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden.


Friedrich-W. Brenzel
Rechtsanwalt und Steuerberater
Stefan Horstmeier
Rechtsanwalt


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