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Steuer-CD vor Gericht verwertbar

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 9. November 2010 (AZ 2 BvR 2101/09) entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoß auf Daten geschützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat.

Es hat jedoch letztendlich offen gelassen, welche Bedeutung der rechtswidrigen Gewinnung von Daten in einem Prozess zukommt. Dabei führe die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Ein Beweisverwertungsverbot sei aber von Verfassungs wegen zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten.

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