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Das Verwaltungsrecht regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat bzw. seinen Behörden einerseits und den Bürgern andererseits. In sachlicher Hinsicht reglementiert es heutzutage nahezu alle Lebensbereiche der Bürger. So umfasst es etwa das öffentliche Baurecht, das Straßenanliegerrecht, das Beamtenrecht und das Umweltrecht, um nur einige Rechtsgebiete zu nennen.

Insoweit stellt sich das Tätigwerden staatlicher Organe gerade aufgrund des ordnungsrechtlichen Anliegens vor dem Hintergrund einer sich permanent ändernden Rechtlage und einer ständig anwachsenden Normendichte oftmals für Außenstehende als reine Rechtsverhinderung dar, was jedoch nicht sein muss. Dabei scheitert es häufig nur an der richtigen Herangehens- und Darstellungsweise, etwa bei der Abfassung von Anträgen auf gewerberechtliche Konzessionen oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen betrieblicher Anlagen.

Wir verfolgen insoweit eine prozessvermeidende Strategie hinsichtlich der Verfahrensgestaltung und übernehmen in diesem Zusammenhang Ihre rechtliche Beratung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung. Darüber hinaus bieten wir natürlich auch die Begleitung aller Verwaltungsverfahren, des Widerspruchsverfahrens und die Durchführung verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen für alle Instanzen an.