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Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich viele Menschen nur ungern beschäftigen möchten, denn wer denkt zu Lebzeiten schon gern über den eigenen Tod bzw. über dessen Folgen nach. Und doch ist dies sinnvoll, denn bei einer rechtzeitigen und umfassenden Regelung hinsichtlich des Nachlasses, ließen sich viele Auseinandersetzungen unter Erben vermeiden. Ebenso berücksichtigen viele Erblasser nicht, dass es auch ihnen Freude machen könnte, zu sehen, wie sich ihre Erben über noch zu Lebzeiten zugewendete Vermögensgegenstände freuen. Wir beraten Sie daher nicht nur rechtlich über die Möglichkeiten der Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, sondern erklären Ihnen auch die Auswirkungen im Hinblick auf die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Weiterhin gestalten wir für Sie Testamente und Erbverträge, aber auch bei Fragen zu Pflichtteilsansprüchen oder der gesetzlichen Erbfolge sind wir für Sie da. Weiterhin sind wir für Sie als Erbe tätig, um Ihre Ansprüche gegen Miterben durchzusetzen. Rechtliche Umstrukturierungen der Vermögen zu Lebzeiten werden häufiger notwendig, um steuerlich sinnvolle und zivilrechtlich sichere Regelungen für die Nachfolge ins Privat- und Betriebsvermögen zu schaffen, deshalb beraten wir Sie auch im Bereich der Unternehmensnachfolge. Schließlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. |
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