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Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts sind wir in vielerlei Hinsicht tätig. Bereits bei der Gründung einer Gesellschaft beraten wir Sie und gestalten für Sie individuelle Verträge. Wir helfen Ihnen für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform (GbR, GmbH, GmbH & Co. KG, AG u. a.) zu finden und betreuen das gegründete Unternehmen bis zur Eintragung im Handelsregister - auch gegenüber den jeweiligen Behörden und Gerichten. Weiterhin erfolgt durch uns eine umfassende Beratung nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, zum Beispiel beim Abschluss von Versicherungen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Pensionszusagen an Geschäftsführer, Firmenwagen u.a. Ebenso stehen wir Ihnen als Berater in Fällen der Übertragung, der Umwandlung oder der Auflösung der Gesellschaft zur Seite und helfen Ihnen bei der Gestaltung der erforderlichen Verträge. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen Problemlösungen bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Gesellschaftern untereinander oder mit der Gesellschaft und leisten Hilfe bei der Durchsetzung fälliger Forderungen. Schließlich stehen wir Ihnen an der Schnittstelle zum Erbrecht, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge, beratend und gestaltend beim Unternehmensübergang zur Verfügung. Dies umfasst sowohl die Nachfolge beim Management wie auch Hilfe beim Verkauf oder der Verpachtung des Unternehmens, sowie die Gestaltung Ihrer persönlichen Unternehmensnachfolge durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Testament und Erbvertrag. |
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