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Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und Ratgeber in allen Fragen und Fallgestaltungen des privaten und gewerblichen Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Dabei vertreten wir Vermieter und Mieter und auf dem Gebiet des Wohnungseigentums Eigentümer und Verwalter. Auf dem umfangreichen Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts geht es uns vor allem darum, Mietern, Wohnungseigentümern und Verwaltern rechtlich fundierten Rat und praktische Hilfe in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei dem Entwurf und der Überprüfung von Mietverträgen zu geben. Darüber hinaus sind wir natürlich als Verfahrensbevollmächtigte in gerichtlichen Miet- und Wohnungseigentumsrechtsstreitigkeiten, wie z.B. in Räumungsprozessen, tätig. Wir beraten im Wohnungseigentumsrecht auch schon bei den Entscheidungsfindungen, wie beispielsweise bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung zu den erforderlichen und gebotenen Regelungen des notariellen Erwerbsvertrages unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Gemeinschaftsordnung/ Teilungserklärung, insbesondere aber auch zu den aus dem Erwerb resultierenden Rechten und Pflichten als Wohnungseigentümer. Wir unterstützen Sie bei jeglichen Fragestellungen auch im Bereich des Pachtrechts. |
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